Finanzamt
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Die Möglichkeit, sich für eine Einstellung in 2012 zu bewerben, besteht nicht mehr. Sofern Sie sich für eine Einstellung im Jahr 2013 interessieren, können Sie sich ab dem 1. Juli 2012 online bewerben unter:
www.ausbildung-im-finanzamt.de
Sie sollten im Zeitpunkt der Einstellung das 38. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; weitergehende Altersgrenzen gelten z. B. bei Kinderbetreuung, bei (ehemaligen) Zeitsoldaten, bei Schwerbehinderten und bei Pflegezeiten von nahen Angehörigen.
Eine Einstellung als Beamtin / Beamter ist nur bei gesundheitlicher Eignung möglich. Die gesundheitliche Eignung wird durch das Gesundheitsamt festgestellt. Sollte die Bewerbung erfolgreich sein, findet in dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt eine amtsärztliche Untersuchung statt. Die Untersuchungskosten trägt die Finanzverwaltung. Über das Ergebnis werden Sie informiert.
Eine Schwerbehinderung sollte kein Hindernis sein. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sind erwünscht.
Infos zu den schulischen Leistungen, die wir von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarten, finden Sie hier.
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